Für Stoffe, die sich bereits auf
dem Markt befinden („Phase-in-Stoffe“) ist eine Vorregistrierung vorgesehen.
Sinn dieser Vorregistrierung ist, dass die verschiedenen Hersteller
oder Importeure identischer Stoffe zueinander finden sollen. Denn
unter REACH soll für einen identischen Stoff lediglich eine gemeinsame
Registrierung vorgenommen werden (OSOR = one substance, one registration).
Für die Non-Phase-in-Stoffe gibt es keine Vorregistrierung. Sie
müssen grundsätzlich vor Beginn des Importes oder Herstellung registriert
werden.
Nicht vorregistrierte Phase-in-Stoffe dürfen nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist
nur noch unter der Bedingung in Verkehr gebracht werden, dass der
Hersteller/Importeur sie zuvor registriert.
Ab 01.06.2008 beginnt die Phase der Vorregistrierung. Vorzulegende
Daten sind:
- Name des Stoffes einschließlich CAS - Nummer oder anderer Identifizierungsmerkmale
- Namen und Anschrift des Registrierenden oder eines Vertreters
sowie den Namen einer Kontaktperson
- Vorgesehene Frist für die Registrierung / den Mengenbereich
des Stoffes
- Falls im weiteren Verfahren auch auf Prüfnachweise ähnlicher
Stoffe Bezug genommen werden soll: Namen und Identifizierungsmerkmale
dieser Stoffe
Vorregistrierung ist stoff- und unternehmensspezifisch. Alle Vorregistrierung
desselben Stoffes treffen sich in einem Informationsaustausch –
Forum (SIEF: Substance Information Exchange Forum)
Entscheidung über Konsortien müssen vorher getroffen werden sowie
alle vorhandenen Tierversuche und analogen Stoffe müssen bekannt
sein. Die Vorregistrierung endet am 01.12.2008.
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