Für Hersteller und Importeure
von Stoffen besteht eine allgemeine Verpflichtung, der Agentur für
jeden Stoffe, der in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt
oder eingeführt werden, eine Registrierung vorzulegen. Falls keine
Registrierung erfolgt, darf der Stoffe weder heergestellt noch importiert
werden.
Zum Zwecke der Registrierung muss ein Hersteller oder Importeur
ein Registrierungsdossier bei der Agentur einreichen. Ein Registrierungsdossier
enthält:
• ein technisches Dossier für Stoffe in Mengen von 1 Tonne oder
mehr pro Jahr und
• einen Stoffsicherheitsbericht für Stoffe in Mengen von 10 Tonnen
oder mehr.
Das technische Dossier enthält Informationen über die Eigenschaften,
Verwendungen und die Einstufung eines Stoffes sowie Leitlinien für
die sichere Verwendung. Die Anforderungen steigern sich nach dem
Produktions- oder Importvolumen (1t/a, 10t/a, 100t/a, 1000t/a).
Der Stoffsicherheitsbericht für Stoffe, die in Mengen ab 10 Tonnen
hergestellt oder eingeführt werden, dokumentiert die Gefahren und
die Einstufung eines Stoffes sowie die Bewertung, ob es sich um
einen PBT - Stoffe oder einen vPvB – Stoff handelt. Der Stoffsicherheitsbericht
beschreibt auch Expositionsszenarien für bestimmte Verwendungen
von Stoffen, die als gefährlich eingestuft oder PBT – Stoffe oder
vPvB – Stoffe sind.
Expositionsszenarien müssen angemessene Risikomanagementmaßnahmen
und Verwendungsbedingungen enthalten, dass die sich durch Verwendungen
des Stoffes ergebenden Risiken ausreichend beherrscht werden.
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