Vor dem Inkrafttreten von REACH
ist die bisher vorhandene EU-Chemikaliengesetzgebung ein Flickwerk
aus vielen verschiedenen Richtlinien und Verordnungen, die im Laufe
der Zeit entwickelt wurden. Es gab unterschiedliche Regelungen für
„Altstoffe“ und „Neustoffe“. Die Unterscheidung zwischen so genannten
„Altstoffen“ und „Neustoffen“ wurde mit der Verordnung (EG) 793/93
eingeführt und basiert auf dem Stichjahr 1981. Alle Chemikalien, die
zwischen dem 1.Januar 1971 und dem 18.September 1981 auf dem Markt
der Europäischen Gemeinschaft als vorhanden gemeldet wurden (aufgelistet
im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhanden chemischen
Stoffe – EINECS), sind so genannte „Altstoffe“. Im Jahr 1981 waren
mehr als 100.000 verschiedene Stoffe auf dem Markt. Nach 1981 auf
den Markt gebrachte Chemikalien (mehr als 3.800) werden als „Neustoffe“
bezeichnet.
Während Neustoffe vor der Markteinführung geprüft werden müssen,
gab es keine entsprechenden Vorgaben für Altstoffe. Um diese unterschiedliche
Behandlung zu beenden, wurde im Oktober 2003 auf europäischer Ebene
ein Entwurf für die Neuregelung der Chemikalienzulassung eingebracht.
REACH war geboren und ist am 01.Juni 2007 in Kraft getreten.
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