Für besonders besorgniserregende
Stoffe wird eine Zulassung für deren Verwendung und Inverkehrbringen
verlangt. Bei Stoffen, für die eine Zulassung erforderlich werden
kann, handelt es sich um:
- CMR-Stoffe (cancerogene, mutagene und reproduktionstoxische
Stoffe der Kategorien 1 und 2 (krebserzeugend, erbgutverändernd,
fortpflanzungsgefährdend)
- PBT-Stoffe (persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe)
und vPvB-Stoffe (sehr persistente, sehr bioakkumulierbare Stoffe)
- Stoffe, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen irreversible
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben
können
Der Hersteller oder Importeur schickt einen Antrag mit Angaben
an Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit folgenden Informationen:
- Identität des Stoffes und des Antragsteller
- Bitte um Zulassung
- Stoffsicherheitsbeurteilung, falls nicht registriert
- Sozio-ökonomische Analyse und Analyse der Alternativen (freiwillige
Informationen)
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