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  Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA)
 

Die ECHA wird geschaffen, um die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Vorgaben von REACH umzusetzen und diese in einigen Fällen auszuführen. ECHA soll eine einheitliche Anwendung auf Gemeinschaftsebene gewährleisten.

ECHA besteht aus:

  • einem Verwaltungsrat,
  • einem Direktor
  • einem Ausschuss für Risikobewertung und einem Ausschuss für sozioökonomische Analyse,
  • einem Ausschuss der Mitgliedstaaten,
  • einem Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung,
  • einem Sekretariat,
  • eine Widerspruchskammer.
    Der Standort der ECHA ist Helsinki. Die ECHA soll zwölf Monaten nach dem Inkrafttreten der REACH – Verordnung funktionsfähig sein.
 
 
 
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