Grundlegende Elementen und
Prinzipien von REACH sind:
- Alle Stoffe ab 1t/a Produktions- oder Importvolumen unterliegen
dieser Verordnung, soweit sie nicht ausdrücklich von deren Geltungsbereich
ausgenommen sind.
- Die Registrierung verlangt von Herstellern und Importeuren von
Chemikalien die Erhebung relevanter Informationen über ihre Stoffe
und die Nutzung dieser Informationen für einen sicheren Umgang
mit diesen Stoffen.
- Zur Verringerung der Zahl von Wirbeltierversuchen wird die gemeinsame
Nutzung von Daten aus Wirbeltier-Studien vorgeschrieben.
- Verbesserte Informationen über Risiken und Gefährlichkeit sowie
entsprechende Managementmaßnahmen werden in der Lieferkette in
beide Richtungen kommuniziert.
- Nachgeschaltete Anwender werden in das System einbezogen.
- Bewertungen werden von der Agentur vorgenommen, um Versuchsvorschläge
von der Industrie zu evaluieren oder um zu prüfen, ob die Registrierungsanforderungen
erfüllt werden.
- Ein Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften bedarf
es einer Zulassung.
- Mittels des Verfahrens zur Beschränkung kann die Herstellung,
das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe entweder an bestimmten Bedingungen geknüpft oder ganz untersagt
werden.
- Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) ist befasst
mit den technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekten
des REACH - Systems auf Gemeinschaftsebene.
- Ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis für gefährliche
Stoffe fördert innerhalb der Industrie die Übereinstimmung hinsichtlich
der Einstufung von Stoffen.
- Zugang zu Informationen wird in verschieden großem Umfang gewährt.
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