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  Wen betrifft REACH?
  REACH betrifft Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von Chemikalien:
  • Hersteller: Unternehmen, die chemische Stoffe herstellen.
  • Importeure: Unternehmen, die chemische Stoffe aus nicht EU Ländern importieren.
  • Nachgeschaltete Anwender (Downstream user): Unternehmen, die chemische Stoffe im Produktionsprozess einsetzen.

Registrierungspflichtig werden grundsätzlich die „Inverkehrbringer“ von Stoffen, also deren Hersteller oder Importeure. Sie müssen sicherstellen, dass sie ihre chemischen Stoffe, die sie in Verkehr bringen, registriert werden, damit ihre Kunden zukünftig einen verlässlichen Partner haben. Es muss ein Technisches Dossier mit der Registrierung erstellt werden. Die Anforderung steigert sich nach dem Produktions- oder Importvolumen. Ab 10 t/a ist ein Stoffsicherheitsbericht einzureichen.

Normalerweise können sich nachgeschaltete Anwender auf die Registrierungspflicht ihrer Lieferanten berufen. Allerdings können sie auch registrierungspflichtig werden, falls sie neben den eingekauften Stoffen auch selbst Stoffe synthetisieren oder importieren. Sie müssen überprüfen, ob ihre individuelle Verwendung eines Stoffes bereits im Stoffsicherheitsbericht von Hersteller oder Importeure berücksichtigt ist. Ist das nicht der Fall, kann sie entweder ihren Hersteller oder Importeure bitten, diese Verwendung in den Stoffsicherheitsbericht aufzunehmen oder selbst einen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen.

 


 
 
 
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