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Nach der Notifizierung

Nach Beendigung des Notifizierungsverfahrens wird das SCC-MEP die vorgelegten Dokumente überprüfen und die neue chemische Substanz als "allgemein" oder "gefährlich" einstufen. Nach einem Zeitraum von 50 bis 90 Tagen, beginnend ab Erhalt einer vollständigen Einreichung, wird das SCC-MEP ein Klassifizierungszertifikat ausstellen. Der genaue Zeitrahmen hängt von der Art der Notifizierung ab.

Dieses Zertifikat wird die Klassifizierung der Substanz, den Namen des Zertifikatinhabers, den Namen der Substanz, den Zweck für den sie registriert wurde und die Menge der Notifizierung enthalten. Wenn der Antragsteller (z.B. ein Hersteller oder Importeur) ein ortsansässiges Unternehmen ist, wird dieses auch der Zertifikatinhaber sein; wenn der Antragsteller ein ausländisches Unternehmen ist, wird der vorgeschriebene Vertreter der Zertifikatinhaber sein und der Name des ausländischen Antragstellers wird ebenfalls auf dem Zertifikat aufgeführt sein.

Aber sogar nach der Ausstellung des Zertifikats hat der Zertifikatinhaber die Verpflichtung bestimmte fortlaufende Berichterstattungsforderungen zu erfüllen. Im Falle der Vereinfachten Notifizierung muss ein jährlicher Bericht bis zum 31. Januar des darauffolgenden Jahres eingereicht werden, der Informationen über die derzeitige Import- und Herstellungsmenge enthält. Sollte eine neue chemische Substanz als "gefährlich" eingestuft werden, müssen weitere Berichte eingereicht werden, in denen sowohl die Umsetzung von Risikobeherrschungsmaßnahmen, Umweltbelastungen und die Freisetzung der Substanz, als auch tatsächlich beobachtete Einflüsse der Substanz auf Umwelt und Gesundheit abgedeckt sind. Originaldokumente, die den tatsächlichen Import und die Herstellung betreffen, müssen vom Zertifikatinhaber für einen Zeitraum von 10 Jahren in den Akten behalten werden.

Eine Substanz, die durch eine Reguläre Notifizierung registriert wurde und als "allgemein" eingestuft wurde, wird spätestens fünf Jahre nach der ersten Einfuhr oder Herstellung in IECSC aufgenommen und wird danach als "alte" Substanz behandelt.

Bei Substanzen jedoch, die als "gefährlich" oder "vorrangig gefährlich für die Umwelt" eingestuft werden, muss der Zertifikatinhaber sechs Monate vor Ablauf der fünf Jahre ab der ersten Herstellung oder Einfuhr sämtliche Aktivtäten beim SCC-MEP melden. Daraufhin werden die Gefahreninformationen der Substanz neu bewertet und auf Grund dieses Ergebnisses entscheidet das MEP, ob die Substanz ins IECSC aufgenommen wird.

Eine erneute Notifizierung kann fällig sein, wenn sich der registrierte Zweck oder die registrierte Menge der Substanz ändern. Es muss in diesen Fällen ein vollständiger Antrag eingereicht werden, wobei vorhandene Dokumente wiederverwendet werden dürfen.

                                                             

 
 
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