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Wen betrifft China REACH?

Jeder Hersteller oder Importeur, der einen neuen Stoff (als solchen, in einem Gemisch, in einem Erzeugnis mit Beabsichtigung freigesetzt zu werden oder als Polymer) in China produzieren, nach China einführen oder auf den chinesischen Markt bringen möchte, muss diesen vorher beim Chemikalien Registrierungszentrum notifizieren.

Die Notifizierung durch nicht-chinesische Exporteure (ausländische Hersteller oder Händler) kann auf zwei Arten erfolgen:

- Den chinesischen Importeur bitten, die Notifizierung durchzuführen;
- Einen ortsansässigen, qualifizierten chinesischen Vertreter benennen, der die Notifizierung einreicht (vergleichbar mit dem "Alleinvertreter" unter EU REACH)

Um berechtigt zu sein als Vertreter zu agieren muss ein chinesischer Vertreter bestimmte Anforderungen erfüllen, unter anderem:
- Die juristische Person ist im Zollgebiet des chinesischen Industrie- und Handelsministerium registriert und hat die jährliche Prüfung der Industrie- und Handelsinspektion bestanden;
- Die juristische Person hat einen festen Büroraum;
- Das registrierte Mindestkapital der juristischen Person beträgt mindestens 3 Millionen RMB (ca. 380.000 EUR; Stand: Oktober 2018);
- Die Mitarbeiter der juristischen Person haben Erfahrung mit der NCSN;
- Die juristische Person hat die Befähigung, die Pflichten und Verantwortungen unter NCSN zu erfüllen;
- Die juristische Person akzeptiert die Überwachung und Inspektion durch das MEP;
- Die juristische Person hat nachweislich keine Verstöße gegen China REACH in den drei Jahren vor der Notifizierung begangen;
- Chinesische Mitarbeiter der juristischen Person sind weder Mitarbeiter des Umweltschutzministeriums noch Mitglieder des Sachverständigenausschusses.

                                                             

 
 
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