Über REACH
Was ist REACH
Die REACH Verordnung ("Registration, Evaluation,
Authorisation and Restriction of Chemicals") der Europäischen Union, welche
den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt fördern soll, trat im Juni 2007 in Kraft.
Seit 2007 müssen Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender von
chemischen Substanzen diese unter REACH registrieren, um die Berechtigung zu erhalten, besagte Chemikalien
in der Europäischen Union herzustellen, zu importieren oder in Umlauf zu bringen.
Bei REACH liegt die Beweislast, dass der Stoff sicher verwendet werden kann, bei den
Unternehmen, welche die Chemikalien herstellen bzw. in Umlauf bringen. Dies erfordert häufige Kommunikation
in der Lieferkette und auch mit Fremdfirmen (zum Beispiel im Fall einer gemeinsamen Einreichung).
Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, können
zum Zweck der Registrierung einen Alleinvertreter bestellen, der die Aufgaben und Pflichten die mit der
Registrierung einhergehen, übernimmt. Dieser Alleinvertreter muss seinen Sitz in der EU haben und
nachweisen können, Erfahrung im Umgang mit chemischen Substanzen zu haben, sowie Informationen über diese
Substanzen zu besitzen und aktualisieren zu können.
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