EU Registrierung: UK nachgeschaltete Anwender
Nachgeschaltete Anwender in
Großbritannien (die keine EU-REACH-Registrierung besitzen), die Chemikalien aus einem
EU- /EEA-Land importieren, müssen sicherstellen, dass die von ihnen gekauften Substanzen durch
eine gültige REACH-Registrierung in Großbritannien abgedeckt sind. Diese nachgeschalteten
britischen Anwender müssen die britische Agentur HSE (Healthy and Safety Executive) unter
Verwendung einer nachgeschalteten Anwender Import Notifizierung (DUIN), bis zum 27. Oktober 2021
, über ihre Absicht informieren, weiterhin Stoffe aus der EU / EEA zu importieren.
Anschließend muss eine neue Registrierung bei HSE eingereicht werden, innerhalb von 2, 4
oder 6 Jahren ab dem 28. Oktober 2021, abhängig von der Registrierungsmenge und dem Gefahrenprofil
des Stoffes. Alternativ können nachgeschaltete Anwender in Großbritannien ihren EU- / EEA-Lieferanten
dazu ermutigen, einen in Großbritannien ansässigen Alleinvertreter (OR) zu ernennen oder von einem
in GB registrierten Lieferanten zu beziehen.
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