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Was bedeutet das für Nicht-EU- / EEA-Unternehmen, die eine EU-REACH-Registrierung durch Ernennung eines OR (nicht GB-basiert) besitzen?

Für den Fall, dass dieses Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs einen britischen Kunden (britischen Importeur) hat oder haben wird, der weder eine EU-REACH-Registrierung besitzt noch beabsichtigt, HSE bis zum 27. Oktober 2021 eine DUIN vorzulegen, benötigt ein Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs zwei ORs (ab dem 1. Januar 2021, doppelte Verpflichtungen): einer in der EU / EEA gemäß EU REACH, einer in Großbritannien gemäß UK REACH.

Nach dem britischen REACH wird die Frist fÜr die vollständige &UUMLbermittlung von Daten zur Untermauerung von Registrierungsdossiers Über einen Zeitraum von 6 Jahren gestaffelt. Diese Fristen beginnen am 28. Oktober 2021, dem Ende der DUIN-Einreichungsfrist. Um die &UUMLbergangsbestimmungen fÜr die Registrierung zu nutzen, wird dringend empfohlen, dass ein Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs so bald wie möglich einen OR mit Sitz in Großbritannien ernennt, um DUIN im Namen seines Importeurs mit Sitz in Großbritannien termingerecht (bis zum 27. Oktober 2021) bei HSE einzureichen.

Eine DUIN ist keine Vorregistrierung. Das Konzept der Vorregistrierung nach EU REACH existiert unter UK REACH nicht. Nach der Mitteilung gemäß Artikel 127E des britischen REACH ist der DUIN-Einreicher nicht zur Registrierung verpflichtet, es sei denn, er möchte den angemeldeten Stoff nach 300 Tagen plus 2, 4 oder 6 Jahren nach Ende der &UUMLbergangsfrist weiter einfÜhren.

                                                             

 
 
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