Was bedeutet das für Nicht-EU- / EEA-Unternehmen, die eine
EU-REACH-Registrierung durch Ernennung eines OR (nicht GB-basiert) besitzen?
Für den Fall, dass dieses
Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs einen britischen Kunden
(britischen Importeur) hat oder haben wird, der weder eine EU-REACH-Registrierung besitzt noch
beabsichtigt, HSE bis zum 27. Oktober 2021 eine DUIN vorzulegen, benötigt ein Unternehmen
außerhalb des Vereinigten Königreichs zwei ORs (ab dem 1. Januar 2021, doppelte
Verpflichtungen): einer in der EU / EEA gemäß EU REACH, einer in Großbritannien
gemäß UK REACH.
Nach dem britischen REACH wird die Frist fÜr die vollständige &UUMLbermittlung von
Daten zur Untermauerung von Registrierungsdossiers Über einen Zeitraum von 6 Jahren gestaffelt.
Diese Fristen beginnen am 28. Oktober 2021, dem Ende der DUIN-Einreichungsfrist. Um die
&UUMLbergangsbestimmungen fÜr die Registrierung zu nutzen, wird dringend empfohlen, dass ein
Unternehmen außerhalb des Vereinigten Königreichs so bald wie möglich einen OR mit Sitz in
Großbritannien ernennt, um DUIN im Namen seines Importeurs mit Sitz in Großbritannien
termingerecht (bis zum 27. Oktober 2021) bei HSE einzureichen.
Eine DUIN ist keine Vorregistrierung. Das Konzept der Vorregistrierung nach EU REACH existiert
unter UK REACH nicht. Nach der Mitteilung gemäß Artikel 127E des britischen REACH ist
der DUIN-Einreicher nicht zur Registrierung verpflichtet, es sei denn, er möchte den angemeldeten
Stoff nach 300 Tagen plus 2, 4 oder 6 Jahren nach Ende der &UUMLbergangsfrist weiter einfÜhren.
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